INTERREG

gemeinsam grenzenlos gestalten

Das INTERREG VI A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 ist eines von 60 grenzüberschreitenden Förderprogrammen, die dazu beitragen, einen gemeinsamen Lebens- , Natur- und Wirtschaftsraum über die Ländergrenzen hinweg aufzubauen. Neben der Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen zwei Ländern, gibt es auch INTERREG-Programme mit der Zielrichtung der transnationalen oder der interregionalen Kooperation. Voraussetzung für die Umsetzung eines Projektes in grenzüberschreitenden Programmen sind jedoch immer Projektpartner in zumindest zwei Ländern des jeweiligen Programmgebiets.

Die erste Einreichfrist für grenzübergreifende Großprojekte endete bereits am 31. Mai 2022. Diese Projekte wurden auf der Begleitausschuss-Sitzung Mitte Oktober 2022 behandelt und können nach Genehmigung ab November 2022 in die Umsetzung starten. Im Rahmen seiner Sitzung vom 14. und 15. Juni 2023 hat der Begleitausschuss über die eingereichten Projektanträge entschieden.

Die Antragstellung von Großprojekten ist jederzeit online möglich.

Die nächste Einreichfrist für Großprojekte endet am 31.10.2023, die Behandlung der bis dahin eingereichten Projekte erfolgt im März 2024 wieder durch den bilateralen Begleitausschuss.

Die nächste Einreichfrist für Klein- und Mittelprojekte ist der 29.02.2024.

Zuvor können noch Anträge für die neue Kategorie der People-to-People (P2P)-Projekte bis 30.09.2023 einberacht werden.

 

Links

Hier finden Sie den Link zum Interreg-Programm Bayern-Österreich 2021-2027: