Konzeption von generationenübergreifenden Bewegungsplätzen (LEADER14_20-AUSS-0028)

Die Schaffung von generationsübergreifenden Angeboten ist in der Lokalen Entwicklungsstrategie verankert. Die Konzeption und Planung von solchen Räumen unter professioneller Begleitung ist projektgegenständlich.

Die drei Außerferner Gemeinden Lermoos, Stadtgemeinde Vils und Marktgemeinde Reutte (Bezirkshauptort) möchten generationenübergreifende Bewegungsplätze errichten. Die Anforderungen an diese Plätze sind teilweise sehr ähnlich. Die Zielgruppen unterscheiden sich allerdings ein wenig. Vor der Entscheidung über die konkrete Umsetzung der Plätze sollen nun Konzepte erarbeitet werden, welche die Grundlage für die weiteren Schritte darstellen (Entscheidung, Ausschreibung, Vergabe, Errichtung). Ein gemeinsamer Konzepterstellungsprozess bietet verschiedene Synergiepotenziale. Ziel des Projekts ist das Erreichen eines hohen Wissensstandes rund um das Thema generationenübergreifende Bewegungsplätze sowie die Vorlage von umsetzungsreifen Konzepten für diese Anlagen, die sich zum einen gut ergänzen und zum anderen Synergiepotenziale bei der Errichtung ermöglichen. Die Projektinhalte betreffen die Durchführung von gemeinsamen Workshops mit den wichtigsten Stakeholdern der drei Gemeinden (Gemeindevertreter, Mobile Jugendarbeit; Physiotherapeuten, Pflegepersonal, Vertreter der Sportvereine; Tourismusverantwortliche, Vertreter der Pensionisten- /Seniorenvereine, etc.) sowie die Klärung wesentlicher Fragen (Was wollen wir mit den Bewegungsplätzen erreichen? Für wen wollen wir diese Bewegungsplätze errichten? Was müssen diese Bewegungsplätze bieten, damit sie nachhaltig genutzt werden? Wie kann erreicht werden, dass sich die Bewegungsplätze in den drei Gemeinden gut ergänzen?).

 

Projektträger ist die Marktgemeinde Reutte stellvertretend für alle drei Gemeinden.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 20.000 brutto.

Der Standardfördersatz für Studien, Konzepte und Planungsmaßnahmen ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug für Projektträger liegt bei 65 %. Aufgrund der Kooperation und der gemeinsamen Finanzierung der drei beteiligten Gemeinden kann ein Kooperationsbonus von 10 % gewährt werden. Der Gesamtfördersatz liegt somit bei 75 %.

Am 21.11.2016 beschloss das Projektauswahlgremium die LEADER/CLLD Tauglichkeit

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