Barrierefrei
Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch bauliche Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
Bauliche Barrieren (z.B. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Es gilt jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung, um für die Anbieterinnen/Anbieter wirtschaftliche Härten zu vermeiden.
Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.
Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Im Rahmen der Entwicklung bautechnischer Anforderungen wurden erstmals im Jahr 2007 vom Österreichischen Institut für Bautechnik (der Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens) sechs Richtlinien erstellt, welche als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Richtlinie zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB-Richtlinie 4). Die OIB-Richtlinien werden regelmäßig alle vier Jahre neu überarbeitet, in der Generalversammlung des OIB beschlossen und danach großteils in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer aufgenommen.
Über folgende Links erhalten Sie weitere Informationen zu Barrierefreiheit und barrierefreiem Bauen:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen -Sozialministeriumservice
Land Tirol - Barrierefreies Bauen
Land Tirol - Behinderten- und altengerechte Maßnahmen, Wohnhaussanierung
Land Tirol - Barrierefreier Tourismus
Tirol Werbung - Barrierefreier Urlaub
WKO Wirtschaftskammer Österreich - Barrierefreiheit
Weiterführende Links zu Organisationen und Vereinen:
Österreichischer Zivil-Invalidenveerband (ÖZIV Tirol) mit seinem Barrierefrei-check
Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (BSVT)
Österreichischer Gehörlosenbund
Tiroler Landesverband der Gehörlosenvereine
PRo.ject.EAR Zentrum für Schwerhörige und Tinnitusbetroffene
die Barrierefreien - Plattform für Barrierefreiheit