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Barrierefrei

Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch bauliche Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Bauliche Barrieren (z.B. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Es gilt jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung, um für die Anbieterinnen/Anbieter wirtschaftliche Härten zu vermeiden.

Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.

Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Im Rahmen der Entwicklung bautechnischer Anforderungen wurden erstmals im Jahr 2007 vom Österreichischen Institut für Bautechnik (der Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens) sechs Richtlinien erstellt, welche als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Richtlinie zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB-Richtlinie 4). Die OIB-Richtlinien werden regelmäßig alle vier Jahre neu überarbeitet, in der Generalversammlung des OIB beschlossen und danach großteils in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer aufgenommen. 

Über folgende Links erhalten Sie weitere Informationen zu Barrierefreiheit und barrierefreiem Bauen:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen -Sozialministeriumservice

Land Tirol - Barrierefreies Bauen

Land Tirol - Behinderten- und altengerechte Maßnahmen, Wohnhaussanierung

Land Tirol - Barrierefreier Tourismus

Tirol Werbung - Barrierefreier Urlaub

WKO Wirtschaftskammer Österreich - Barrierefreiheit

 

Weiterführende Links zu Organisationen und Vereinen:

Österreichischer Zivil-Invalidenveerband (ÖZIV Tirol) mit seinem Barrierefrei-check

Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (BSVT)

Österreichischer Gehörlosenbund

Tiroler Landesverband der Gehörlosenvereine

PRo.ject.EAR Zentrum für Schwerhörige und Tinnitusbetroffene

SL - Selbstbestimmt Leben

die Barrierefreien - Plattform für Barrierefreiheit

RollOn Austria

 

Links

Hier finden Sie den Link zur Webseite des grenzüberschreitenden Projektes:

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