Bildnachweis: © REA

Schulungen zu Barrierefreiheit

15.01.2020
Halbtägige Schulungen für UnternehmerInnen, PlanerInnen und KommunalpolitikerInnen. Denn was viele nicht wissen: Fehlende Barrierefreiheit kann zu Schadenersatzansprüchen führen!

Zwei Termine für Barrierefrei-Schulung:

05.02.2020, 14:00 bis 17:30 Uhr oder

19.03.2020, 14:00 bis 17:30 Uhr             ACHTUNG: Termin aufgrund der Corona-Maßnahmen ABGESAGT

Barrierefreiheit macht das Leben leichter. Das wissen Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und insbesondere Gehbehinderte oder Rollifahrer. All diese Personen wissen auch, dass es hier noch massive Defizite gibt. Die Regionalentwicklung Außerfern (REA) bietet daher nun kostenlose, halbtägige Barrierefrei-Schulungen für Unternehmer sowie für Personen, die beruflich oder kommunalpolitisch mit Hoch- und Tiefbau zu tun haben, an. Vielen Betreibern von Restaurants, Beherbergungsbetrieben und Geschäften ist nicht bewusst, dass sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Barrierefreiheit herzustellen. Dies schreibt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor. Es trat am 1.1.2006 in Kraft und gab den Unternehmern zehn Jahre Zeit, für barrierefreie Zugänge zu ihren Waren und Dienstleistungen zu sorgen. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Herstellung der Barrierefreiheit etwa aufgrund des Denkmalschutzes rechtswidrig wäre oder zu unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen führt. Betroffene Personen haben jedenfalls Schadenersatzansprüche gegen pflichtwidrig handelnde Unternehmen. Besonders relevant ist dies dann, wenn etwa Beherbergungsbetriebe als behindertengerecht ausgewiesen sind, sich in der Praxis allerdings das Gegenteil herausstellt. Erheblichen Verbesserungsbedarf gibt es auch bei Straßenübergängen, Pflasterungen oder Parkplätzen im öffentlichen Raum. Um die Situation besser aus der Perspektive Betroffener beurteilen zu können, initiierte REA-Geschäftsführer Günter Salchner für die Reuttener Gemeindeführung kürzlich eine Rolli-Erkundungstour durch den Markt. Die fachliche Begleitung übernahmen Daniela Friedle vom Land Tirol, Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, und Bernhard Gruber, Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen. Für Bgm. Alois Oberer und Robert Bader, Obmann des Bauausschusses, steht seither fest: „Bei allen anstehenden Baumaßnahmen werden wir verstärkt ein Auge auf Barrierefreiheit legen. Dies ist allein schon aufgrund des demografischen Wandels ein Gebot der Stunde“. Gemeinsam mit den Außerferner Tourismusverbänden und den Gemeinden will REA nun die Barrierefreiheit und damit die Aufenthaltsqualität und Lebensqualität verbessern. Der erste Schritt liegt in der Aufklärung und Qualifizierung. Die erste Barrierefrei-Schulung findet statt am 5. Februar 2020 von 14.00 bis 17.30 Uhr in der BH Reutte, Saal Gehrenspitze. Der Alternativtermin ist am 19. März 2020 zur gleichen Uhrzeit in der Wirtschaftskammer Reutte. Günter Porta, Sachverständiger für barrierefreies Bauen, gibt dabei eine Einführung in das Thema Behinderungen, erläutert Bau- und Funktionsweise von Rollstühlen sowie bautechnische Normen und rechtliche Aspekte von Barrierefreiheit. Er zeigt zudem auf, wie man die Barrierefreiheit von Betrieben beurteilt und die Situation verbessern kann. Thema ist auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. REA-Geschäftsführer Günter Salchner informiert über Fördermöglichkeiten und Zertifizierungsmodelle für barrierefreie Betriebe. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung via E-Mail an salchner@rea.tirol gebeten.

Bild: Bgm. Alois Oberer wagt sich in den Rollstuhl und erkundet mit Bernhard Gruber die Barrierefreiheit des Marktes (Foto REA)

Die Schulungen werden im Rahmen des Schirmprojektes finanziert - weitere Informationen dazu finden Sie bei der Projektbeschreibung Schirmprojekt.

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