14.09.2020
Land Tirol schafft Anreize für Kleinstbetriebe, um der krisenbedingten Rezession entgegenzuwirken.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 10 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 5.000,-- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 100.000,-- begrenzt.
Die Richtlinie und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Tirol:
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.