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Land unterstützt Kleinstbetriebe

14.09.2020
Land Tirol schafft Anreize für Kleinstbetriebe, um der krisenbedingten Rezession entgegenzuwirken.

Land Tirol unterstützt Kleinstbetriebe!
 
Definition Kleinstbetrieb:
 
Unternehmen, die − weniger als 10 Mitarbeiter und − einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben.
 
Was wird gefördert?
 
  • bauliche und maschinelle Erweiterungen und/oder Verbesserungen der betrieblichen Infrastruktur
  • Erzeugung neuer oder verbesserter Produkte und Erbringung neuer oder verbesserter Dienstleistungen
  • Investitionen in Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Saisonverlängerung, Gewinnung neuer Zielgruppen sowie Qualitätsverbesserungen

Art und Ausmaß der Förderung:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 10 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 5.000,-- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 100.000,-- begrenzt.

Die Richtlinie und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Tirol:

https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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