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Neu: ÖHT Gastgärtenoffensive

29.04.2021
Gastronomiebetriebe (KMU) werden bei Investitionen für Gastgärten vom Bund unterstütz.

Am 19. Mai öffnen die Gastronomiebetriebe wieder. Jetzt gilt es, sich auf den ersten Tag und auf die Regelungen vorzubereiten. Der Fokus liegt beim ersten Öffnungsschritt auf den Außenbereichen.

Daher wurde in Österreich eine Gastgartenförderung ins Leben gerufen, die ab 30. April 2021 beantragbar ist. 

Die Schaffung von neuen Gästeplätzen im Außenbereich und die Attraktivierung von bestehenden Gastgärten stehen daher im Mittelpunkt der „Gastgärtenförderung“.

Mit diesem Förderunginstrument werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro bis maximal 100.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. 

Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.

Insgesamt werden dafür 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, Anträge können ab 30. April 2021 gestellt werden.

Die Förderungsabwicklung erfolgt über die ÖHT, detaillierte Informationen sind unter www.oeht.at zu finden.

Hier geht es direkt zur Förder-Rieglinie: Gastgärtenoffensive

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